Steuereinnahmen von Bund und Ländern im Jahr 2021
Die Corona-Pandemie hat nicht nur zu einem außergewöhnlichem Anstieg der Staatsausgaben auf allen Ebenen, also bei Bund, Ländern, Gemeinden sowie den Sozialkassen geführt. Auch auf der Seite der Steuereinnahmen1 gab es einen vorher wohl nicht gekannten Einbruch, denn die Restriktionen zur Eindämmung der Pandemie führten dazu, dass der Umfang der wirtschaftlichen Aktivitäten stark zurück ging, was dann auch zu einem Rückgang der Steuereinnahmen führte. Dabei war das Ausmaß der direkten Einflussnahme in den beiden Coronajahren 2020 und 2021 sehr unterschiedlich. Daher ist es sehr interessant, wie jeweiligen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen zu betrachten.
Gesamtentwicklung
Im Jahr 2020 gab es einen nahezu beispiellosen Rückgang der Steuereinnahmen. Sie gingen gegenüber dem Vorjahr um 53,5 Mrd. EUR bzw. 7,3% zurück. Im Jahr 2021 kam es zu einer starken Erholung, die Steuereinnahmen stiegen gegenüber dem Jahr 2020 um 78,6 Mrd. EUR. Daraus ergibt sich gegenüber dem Vorcoronajahr 2019 ein Anstieg von 25,1 Mrd. EUR bzw. 3,4%, also etwa 1,7% p.a. Dazu im Vergleich: Im Zeitraum von 2013 bis 2019 stiegen die Steuereinnahmen um 4,3% pro Jahr2.
Solidaritätszuschlag
Ein wichtiger Aspekt dieser Gesamtentwicklung ist der Anteil des Solidaritätszuschlags. Bereits nach der Bundestagswahl 2017 vereinbarten die damaligen Regierungsparteien CDU, SPD und CSU einen schrittweisen Abbau des Solidaritätszuschlags. Die Umsetzung führte dann im Jahr 2021 zu einem Rückgang der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 8,6 Mrd. EUR.
Unter Berücksichtigung dieses Rückgangs ergibt sich für alle anderen Steuerarten saldiert ein Zuwachs von 33,7 Mrd.EUR im Jahr 2021 gegenüber 2019.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer bzw. ihre Entwicklung ist ein wichtiger Indikator für die Entwicklung des Konsums. Gleichzeitig ist sie mit einem Anteil von etwa einem Drittel des gesamten hier betrachteten Steueraufkommens ein gewichtiger Faktor in Bezug auf ein stabil hohes Steueraufkommen.
1) Hier werden nur die Einnahmen von Bundes-, Länder- und Gemeinschaftssteuern betrachtet. Einnahmen aus Bundessteuern, wie z.B. die Tabaksteuer, stehen allein dem Bund, Einnahmen aus Ländersteuern stehen den Ländern zu. Die Gemeinschaftssteuern (z.B. Einkommensteuern, Mehrwertsteuer) werden nach einem festgelegten Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt. Nicht Gegenstand dieser Betrachtung sind die Gemeindesteuern. Dazu zählen zum Beispiel Grundsteuern und Gewerbesteuern.
2) Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf den Veröffentlichungen Entwicklung der Steuereinnahmen: historische Zeitreihen sowie Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (aktuelle Ergebnisse) des Bundesministeriums der Finanzen.